IFRS Beratung


Die Rechnungslegung nach IFRS ist äußerst komplex, auslegungsbedürftig und unterliegt regelmäßig Änderungen. Ohne eine eigene IFRS Grundsatzabteilung ist es nahezu unmöglich, sämtliche fachliche Fragestellungen, die sich bei der Anwendung und Umsetzung der IFRS ergeben, eigenständig zu lösen oder einzuschätzen, wie sich neue bzw. geänderte IFRS auf den eigenen Abschluss auswirken werden. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Ich biete die Dienstleistungen an, die typischerweise von einer Grundsatzabteilung abgedeckt werden. Dementsprechend erstelle ich gutachterliche Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen bei der IFRS Bilanzierung sowie Analysen, wie sich Änderungen der IFRS oder eine alternativ zulässige Bilanzierungsmethode nach IFRS auf Ihren Abschluss auswirken. Erfahrungen auf diesem Gebiet konnte ich insbesondere durch meine Tätigkeit in der Grundsatzabteilung für Rechnungslegung bei KPMG sammeln. Zu meinen Aufgabengebieten gehörte die Beantwortung von IFRS Fachanfragen der Prüfungsteams in Form von Gutachten sowie die Erarbeitung von Lösungen zu offenen Bilanzierungsfragen als Vorbereitung für Gremiensitzungen, vornehmlich von diversen Arbeitskreisen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer).

Ihre Vorteile auf einen Blick: Bei Interesse für die Erstellung eines IFRS Gutachtens oder einer IFRS Analyse nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.