IFRS Beratung
Die
Rechnungslegung nach IFRS ist äußerst komplex, auslegungsbedürftig und unterliegt regelmäßig Änderungen. Ohne eine eigene
IFRS Grundsatzabteilung ist es nahezu unmöglich, sämtliche fachliche Fragestellungen, die sich bei der Anwendung und Umsetzung der IFRS ergeben, eigenständig zu lösen oder einzuschätzen, wie sich neue bzw. geänderte IFRS auf den eigenen Abschluss auswirken werden. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.
Ich biete die Dienstleistungen an, die typischerweise von einer Grundsatzabteilung abgedeckt werden. Dementsprechend erstelle ich
gutachterliche Stellungnahmen zu konkreten
Fragestellungen bei der IFRS Bilanzierung sowie
Analysen, wie sich
Änderungen der IFRS oder eine
alternativ zulässige Bilanzierungsmethode nach IFRS auf Ihren Abschluss auswirken. Erfahrungen auf diesem Gebiet konnte ich insbesondere durch meine Tätigkeit in der Grundsatzabteilung für Rechnungslegung bei KPMG sammeln. Zu meinen Aufgabengebieten gehörte die Beantwortung von IFRS Fachanfragen der Prüfungsteams in Form von Gutachten sowie die Erarbeitung von Lösungen zu offenen Bilanzierungsfragen als Vorbereitung für Gremiensitzungen, vornehmlich von diversen Arbeitskreisen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer).
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- bedarfsgerechte Beratungsleistungen wie von einer Grundsatzabteilung ohne entsprechende Fixkosten
- qualitativ hochwertige fachliche Stellungnahmen zu Zweifelsfragen der IFRS
- Analysen über Auswirkungen neuer oder geänderter IFRS
- fundierte Erfahrungen durch meine Tätigkeit in der Grundsatzabteilung für Rechnungslegung bei KPMG
Bei Interesse für die Erstellung eines
IFRS Gutachtens oder einer
IFRS Analyse nehmen Sie bitte
Kontakt mit mir auf.